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   SG Oldenburg, 12.04.2012 - S 81 R 306/10   

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https://dejure.org/2012,5049
SG Oldenburg, 12.04.2012 - S 81 R 306/10 (https://dejure.org/2012,5049)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 12.04.2012 - S 81 R 306/10 (https://dejure.org/2012,5049)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 12. April 2012 - S 81 R 306/10 (https://dejure.org/2012,5049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten; Berücksichtigung eines Berufsgrundbildungsjahres als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; Abgrenzung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme von einer Einordnung als Schulausbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten; Berücksichtigung eines Berufsgrundbildungsjahres als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; Abgrenzung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme von einer Einordnung als Schulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 755 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 2/87

    Private Ergänzungsschulen - Allgemeinbildende Schulen - Bildungsziele

    Auszug aus SG Oldenburg, 12.04.2012 - S 81 R 306/10
    Darüber hinaus ist aber auch jede Ausbildung an einer sonstigen Bildungsstätte Schulausbildung, wenn diese Ausbildung zumindest annähernd derjenigen entspricht, die den Schülern auf allgemeinbildenden Schulen vermittelt wird (BSG 26.1.1988 - 2 RU 2/87).
  • SG Gießen, 19.02.2014 - S 13 R 720/11
    Dementsprechend ist ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) bei der Einordnung als rentenrechtliche Zeit dann nicht als allgemeinbildende Schulausbildung, sondern als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu qualifizieren, wenn es im Rahmen einer Berufsausbildung zwingend vorgeschrieben war und auf die Dauer der Ausbildungszeit angerechnet wurde (SG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 12. April 2012 - S 81 R 306/10 -, juris; Flecks, in: juri-PK [2. Aufl. 2013], § 58 Rn. 75; dagegen generell für die Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres als Schulausbildung Eicher/Haase/Rauschenbach [74. AL Okt.

    Dies würde dann zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung führen, wenn Auszubildende einer grundsätzlich dreijährigen Berufsausbildung mit vorgeschriebenem angerechnetem Berufsgrundbildungsjahr (als erstes Lehrjahr) hinsichtlich der rentenrechtlichen Bewertung ihrer Ausbildungszeit deutlich schlechter stünden, als Auszubildende einer dreijährigen betrieblichen Berufsausbildung, in der kein Berufsgrundbildungsjahr vorgesehen ist (SG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 12. April 2012 - S 81 R 306/10 -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2021 - L 1 R 494/18

    Vormerkung der Zeit eines Berufsgrundbildungsjahres als berufsvorbereitende

    Der Kläger hat sich durch das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 12. April 2012, Az.: S 81 R 306/10, sowie das im Anschluss ergangene Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juni 2014, Az.: L 2/12 R 124/12, in seiner Auffassung bestätigt gesehen.
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